Zollabfertigung

Hinweis zur Zollabfertigung

Bei Lieferungen aus Nicht-EU-Ländern können im Einzelfall zusätzliche Kosten durch Zollabfertigung entstehen. Diese werden von den zuständigen Behörden erhoben und sind vom Käufer zu tragen, sofern sie anfallen.

Der Käufer ist dafür verantwortlich, alle für die Einfuhr erforderlichen Angaben zu machen und gegebenenfalls anfallende Einfuhrabgaben, Zölle oder Steuern zu entrichten. Verzögerungen durch Zollprüfungen liegen außerhalb unseres Einflussbereichs.

Bitte beachte, dass wir keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit der Zollbehörden haben und daher keine Haftung für mögliche Verzögerungen im Rahmen der Zollabfertigung übernehmen können.